
Januar 11, 2025
Du hast den Eindruck, dass etwas bei einer Prüfung nicht korrekt gelaufen ist? Die Bewertung scheint dir falsch zu sein? Glücklicherweise hat dich der Gesetzgeber mit einigen Rechten versehen, auch wenn sie dir gerne vonseiten der Hochschule verschwiegen werden.
Die Note, die du nach deiner Prüfung erhältst, ist nicht endgültig. Im Folgenden gebe ich dir ein paar Basics zum Prüfungsrecht mit auf den Weg.
Klausureinsicht
Die Einsicht muss „unverzüglich“ nach Bekanntgabe der Noten erfolgen, da die Informationen ggf. relevant für einen Widerspruch sind. Bei dem Zeitraum hat der Prüfer oder die Prüferin einen gewissen Spielraum. Dennoch soll spätestens mit der Bekanntgabe der Note Ort und Zeit bekanntgegeben werden. Wenn ein Termin zur Einsicht bis dahin noch nicht bekannt ist, kannst du diesen beim Prüfungsausschuss beantragen. Ort und Zeit wird dann von diesem bestimmt. Auch eine digitale Einsicht ist möglich (APO §45 Absatz 1 und 2). Für Bachelor- und Masterarbeiten, sowie für das Kolloquium ist die Einsicht generell nur nach Antrag möglich (Absatz 3).
Zähle in der Einsicht einzelne Punkte nach und spreche mit der prüfenden Person über etwaige Fragen, die bei dir aufkommen. Du hast das Recht, einen Beistand mit in die Klausur zu nehmen (§14 VwVfG NRW), also nutze es und frage jemanden, der in dem Modul sehr fit ist und dir helfen kann, Fehler bei der Bewertung zu erkennen.
Eine Kopie oder originalgetreue Reproduktion der Prüfung erhältst du nur auf Antrag und nicht während der Klausureinsicht. Für den Antrag hast du eine Woche nach Einsichtstermin Zeit. Den Antrag findest du auf der Webseite der FH Aachen. Voraussetzung für einen genehmigten Antrag ist die Wahrnehmung des Klausureinsichtstermin und dass es einen Grund für den Antrag gibt (APO §45 Absatz 5).
Bespreche im Nachhinein deine Eindrücke mit KommilitonInnen, die ebenfalls in der Einsicht waren. Häufig fällt auf, dass unterschiedlich bewertet wurde, obwohl eine gleiche oder vergleichbare Leistung erbracht wurde.
Denke immer daran: Egal wie sauer du über eine Prüfung/Note bist, bleibe immer nett und höflich – auch wenn es der Prüfer oder die Prüferin vielleicht nicht ist.
Widerspruchsverfahren
Prüfungsentscheidungen sind Verwaltungsakte. Das wichtigste Rechtsmittel hierfür ist der Widerspruch. Einen Widerspruch richtest du an deinen zuständigen Prüfungsausschuss.
Der Widerspruch muss schriftlich und begründet erfolgen. Die Begründungen können Fehler bei der Bewertung oder Verfahrensfehler sein und können auch nachgereicht werden. Die Frist zur Einreichung beträgt dafür in der Regel einen Monat und verlängert sich auf ein Jahr, sofern keine oder eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung erfolgt ist.
Der Prüfungsausschuss hat zeitnah über den Widerspruch zu entscheiden. Sollte dein Widerspruch nicht erfolgreich sein, kannst du Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Falls du nicht weiß, wie du einen Widerspruch formulieren solltest, erhältst du Hilfe beim AStA. Die Rechtsberatung beim AStA hilft dir auch dabei zu erörtern, ob eine Klage aussichtsreich erscheint.
Wenn ein Prüfer oder eine Prüferin dir eines dieser Rechte verwehrt, dann meldet euch schnell beim AStA. Neben der Möglichkeit des Widerspruchs können wir entweder mit dem/der jeweiligen PrüferIn direkt sprechen oder wir wenden uns an übergeordnete Instanzen.
Wenn ihr Fragen zum Prüfungsrecht oder weitere Probleme habt, dann meldet euch direkt beim AStA. Entweder über unser Sekretariat oder per Mail an hopo@asta.fh-aachen.org
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