September 3, 2024
Vermutlich hat der eine oder die andere schon KI-Tools wie ChatGPT im Rahmen
des Studiums verwendet. Sei es als Hilfe zur Gliederung einer Hausarbeit oder zur
Ergänzung von Code. Immer steht dabei die Frage im Raum: Ist das erlaubt/legal?
Ein kürzlich vorgestelltes Gutachten* findet darauf eine klare Antwort: Software kann keine Urheberschaft für die erstellten Inhalte beanspruchen, Studierende jedoch schon. Dafür ist allerdings maßgeblich, dass in erheblichem Maße eine geistige Eigenleistung erbracht wurde. Inwiefern dies gegeben sei, müsse im Einzelfall entschieden werden und in diesem Punkt gibt das Gutachten keine eindeutigen Aussagen zur Hand. Im Regelfall müssen Studierende jedoch aktuell bereits Eigenständigkeitserklärungen zu ihren Arbeiten unterschreiben und hier könne beispielsweise auch aufgelistet werden, welche Hilfsmittel genutzt und wie sie eingesetzt wurden.
Die Gutachter vergleichen die Einführung von KI-Tools mit dem Aufkommen des Taschenrechners, denn dieser ist mit der Zeit in die Lern- und Prüfungsmethoden integriert worden. So müsse es auch mit KI-Tools geschehen und die Bewertungskriterien entsprechend angepasst werden.
Offen bleibt also die Frage, wann und wie eine Klarstellung zur Integration dieser Tools in den jeweiligen Regelwerken erfolgt. Daran wird in den kommenden Monaten seitens des Gutachterteams intensiv gearbeitet, um sinnvolle Empfehlungen für die Hochschulen aussprechen zu können.
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