
März 17, 2026
Ein Parteiverbot ist in Deutschland ein seltener, drastischer Schritt. Trotzdem wird die Frage, ob die AfD verboten werden sollte, gerade so offen diskutiert wie selten zuvor. Begleitet wird das von einer öffentlichen Petition, die ein solches Verfahren politisch anstoßen soll. Als AStA haben wir laut § 53 Abs. 2 Nr. 4 Hochschulgesetz NRW den Auftrag, euch über politische Entwicklungen zu informieren und staatsbürgerliches Bewusstsein zu fördern. Was steckt also hinter einem Parteiverbotsverfahren, und was ist gerade konkret passiert?

Wie funktioniert ein Parteiverbot überhaupt?
Einen Antrag auf Parteiverbot dürfen in Deutschland nur drei Stellen: der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung. Über den Antrag entscheidet dann das Bundesverfassungsgericht.
Das rechtliche Fundament dafür ist Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz. Eine Partei kann demnach verboten werden, wenn sie darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung (kurz: fdGO) zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Dazu zählen unter anderem die Menschenwürde sowie zentrale Elemente des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips.
Drei Hürden, die das Gericht anlegt
Nicht jede kontroverse Aussage reicht für ein Verbot. Das Bundesverfassungsgericht legt in der Praxis klare Anforderungen an:
Und der Verfassungsschutz-Beschluss vom Februar?
Der Verfassungsschutz stuft die AfD bereits seit einiger Zeit als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Im nächsten Schritt wollte die Behörde die Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen, eine deutlich schärfere Einordnung. Die AfD klagte dagegen.
Am 26. Februar 2026 entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren, dass die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft und kommuniziert werden darf. Das ist aber nur eine vorläufige Entscheidung. Das eigentliche Hauptverfahren steht noch aus und wird die Frage abschließend klären.
Wichtig zu wissen: Diese Entscheidung ist verwaltungsrechtlicher Natur und hat nichts mit einem Parteiverbotsverfahren zu tun. Die rechtlichen Maßstäbe sind völlig unterschiedlich.
Was bedeutet das alles für uns?
Als AStA der FH Aachen informieren wir euch über dieses Thema, weil es gerade gesellschaftlich und politisch intensiv diskutiert wird und weil wir laut Hochschulgesetz NRW dazu da sind, euer politisches Bewusstsein und eure Bereitschaft zur aktiven Auseinandersetzung mit demokratischen Fragen zu fördern.
Wir rufen euch nicht dazu auf, eine bestimmte Position einzunehmen.
Wir möchten, dass ihr wisst, was gerade passiert, und euch selbst eine Meinung dazu bilden könnt.
Du hast ein interessantes Thema über das du berichten willst? Egal ob Profi oder Neuling – wir freuen uns immer über neue Leute die ihre spannenden Themen mit der Printe teilen.
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