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AfD-Verbotsverfahren:
Was steckt dahinter?

Ein Parteiverbot ist in Deutschland ein seltener, drastischer Schritt. Trotzdem wird die Frage, ob die AfD verboten werden sollte, gerade so offen diskutiert wie selten zuvor. Begleitet wird das von einer öffentlichen Petition, die ein solches Verfahren politisch anstoßen soll. Als AStA haben wir laut § 53 Abs. 2 Nr. 4 Hochschulgesetz NRW den Auftrag, euch über politische Entwicklungen zu informieren und staatsbürgerliches Bewusstsein zu fördern. Was steckt also hinter einem Parteiverbotsverfahren, und was ist gerade konkret passiert? 

Wie funktioniert ein Parteiverbot überhaupt? 

Einen Antrag auf Parteiverbot dürfen in Deutschland nur drei Stellen: der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung. Über den Antrag entscheidet dann das Bundesverfassungsgericht. 

Das rechtliche Fundament dafür ist Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz. Eine Partei kann demnach verboten werden, wenn sie darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung (kurz: fdGO) zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Dazu zählen unter anderem die Menschenwürde sowie zentrale Elemente des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips. 

Drei Hürden, die das Gericht anlegt 

Nicht jede kontroverse Aussage reicht für ein Verbot. Das Bundesverfassungsgericht legt in der Praxis klare Anforderungen an: 

  1. Aktiv-kämpferische Haltung Es reicht nicht, verfassungsfeindliche Ideen zu verbreiten. Die Partei muss aktiv und aggressiv auf die Abschaffung der fdGO hinarbeiten. Dabei ist besonders wichtig: Einzelne Mitglieder oder Funktionäre, die solche Ziele verfolgen, genügen nicht. Das Gericht schaut auf die Partei als Ganzes. Ihre offizielle Programmatik, ihre Strukturen und ihr kollektives Verhalten müssen auf dieses Ziel ausgerichtet sein. 

  2. Zielgerichtetheit Das Verhalten der Partei und ihrerAnhänger:innen muss klar auf die Beseitigung der demokratischen Grundordnung ausgerichtet sein. Kritische oder provokante Aussagen allein genügen nicht. Entscheidend ist, ob sich daraus ein zielgerichtetes Muster ergibt, das auf den Abbau demokratischer Strukturen hindeutet. Aussagen, Beschlüsse und Handlungen der Partei müssen in ihrer Gesamtschau in diese Richtung weisen. 

  3. Potentialität Die Partei muss realistisch in der Lage sein, ihre verfassungsfeindlichen Ziele zumindest teilweise zu erreichen. Völlig aussichtslose Bestrebungen reichen nicht. Ein Blick in die Geschichte zeigt, warum das so wichtig ist: Im NPD-Verbotsverfahren 2017 stellte das Bundesverfassungsgericht zwar fest, dass die Ziele der NPD verfassungsfeindlich sind. Ein Verbot gab es trotzdem nicht, weil die Partei schlicht zu bedeutungslos war, um die Demokratie ernsthaft gefährden zu können. Bei einer Partei, die im Bundestag und mehreren Landtagen vertreten ist, könnte das anders bewertet werden.  

Und der Verfassungsschutz-Beschluss vom Februar? 

Der Verfassungsschutz stuft die AfD bereits seit einiger Zeit als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Im nächsten Schritt wollte die Behörde die Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen, eine deutlich schärfere Einordnung. Die AfD klagte dagegen. 

Am 26. Februar 2026 entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren, dass die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft und kommuniziert werden darf. Das ist aber nur eine vorläufige Entscheidung. Das eigentliche Hauptverfahren steht noch aus und wird die Frage abschließend klären. 

Wichtig zu wissen: Diese Entscheidung ist verwaltungsrechtlicher Natur und hat nichts mit einem Parteiverbotsverfahren zu tun. Die rechtlichen Maßstäbe sind völlig unterschiedlich. 

Was bedeutet das alles für uns? 

Als AStA der FH Aachen informieren wir euch über dieses Thema, weil es gerade gesellschaftlich und politisch intensiv diskutiert wird und weil wir laut Hochschulgesetz NRW dazu da sind, euer politisches Bewusstsein und eure Bereitschaft zur aktiven Auseinandersetzung mit demokratischen Fragen zu fördern. 

Wir rufen euch nicht dazu auf, eine bestimmte Position einzunehmen.
Wir möchten, dass ihr wisst, was gerade passiert, und euch selbst eine Meinung dazu bilden könnt.
 

Autor: Gabriel Wirtz

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